Steuerliche Behandlung der Vertragsarztzulassung

Wie eine Pra­xis mit kas­sen­ärzt­li­cher Zulas­sung beim Kauf steu­er­lich behan­delt wird, erläu­tert die­ses Merk­blatt
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Steuernachzahlungen als Liquiditätsfalle für Arztpraxen

Liqui­di­täts­schwie­rig­kei­ten tref­fen selbst gut lau­fen­de Arzt­pra­xen. Das Pro­blem: Ein­nah­men und Aus­ga­ben fal­len in Arzt­pra­xen zeit­lich oft weit aus­ein­an­der. Beson­ders bei Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen. Die sind es auch meist, die Liqui­di­täts­pro­ble­me aus­lö­sen. Lesen Sie in die­sem Merk­blatt, wie es zu Liqui­di­täts­pro­ble­men kommt und wie Sie wirk­sam vor­beu­gen.
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Buchführung für die Arztpraxis

Als Frei­be­ruf­ler sind Sie nicht ver­pflich­tet, für Ihre Arzt­pra­xis Bücher zu füh­ren. Um die finan­zi­el­le und wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung Ihrer Pra­xis im Blick zu behal­ten ist es jedoch zu Ihren eige­nen Guns­ten. Denn spä­tes­tens bei Gesprä­chen mit Ban­ken über even­tu­el­le Kre­dit­mit­tel oder bei Ihrer Pla­nung für die Zukunft erfah­ren Sie, wie wich­tig aus­sa­ge­kräf­ti­ge Buch­hal­tungs­un­ter­la­gen sind.
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Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bei Heilberufen

Ärz­te, Zahn­ärz­te, Phy­sio­the­ra­peu­ten und vie­le ande­re heil­be­ruf­lich Täti­ge gel­ten steu­er­lich grund­sätz­lich als Frei­be­ruf­ler und zah­len des­halb weder Gewer­be- noch Umsatz­steu­er. Doch das ist nicht immer so. Hier erfah­ren Sie, wann die Befrei­un­gen nicht gel­ten.
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Verträge zwischen nahen Angehörigen – in der Praxis und privat

Wenn Sie mit Ange­hö­ri­gen Ver­trä­ge abschlie­ßen, müs­sen die wie unter Frem­den üblich gestal­tet und durch­ge­führt wer­den. Wel­che Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein müs­sen, erfah­ren Sie in die­sem Merkbklatt.
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Führung eines Fahrtenbuchs

Mit einem Fahr­ten­buch wei­sen Sie den tat­säch­li­chen Anteil der pri­va­ten Nut­zung eines Pra­xis-PKWs schlüs­sig nach. Auf Grund­la­ge der Auf­zeich­nun­gen kann ein indi­vi­du­el­ler geld­wer­ter Vor­teil ermit­telt wer­den. Lesen Sie hier, was dabei zu beach­ten ist.
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Geschenke und Bewirtungskosten

Betrieb­lich ver­an­lass­te Auf­wen­dun­gen für Geschen­ke an Geschäfts­part­ner sind nur beschränkt als Betriebs­aus­ga­ben abzugs­fä­hig. Erfah­ren Sie hier, wel­che Ein­schrän­kun­gen zu beach­ten sind.
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Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Mitarbeiter der Arztpraxis

Von jedem Euro einer Gehalts­er­hö­hung geht oft mehr als die Hälf­te für Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben drauf. Die­sen erheb­li­chen Abzü­gen kön­nen Sie ent­ge­gen­tre­ten, indem Sie Mit­ar­bei­tern steu­er­be­güns­tig­te oder steu­er­freie Gehalts­be­stand­tei­le anbie­ten.
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Aufbewahrungspflichten

Geschäfts­un­ter­la­gen müs­sen sowohl nach dem Steu­er­recht als auch nach dem Han­dels­recht auf­be­wahrt wer­den. Hier erfah­ren Sie, wel­che Fris­ten für wel­che Unter­la­gen gel­ten.
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Investitionsabzugsbetrag für die Arztpraxis nutzen

Bei Inves­ti­tio­nen in beweg­li­che Wirt­schafts­gü­ter kön­nen Sie vor­ab bis zu 50 % der Inves­ti­ti­ons­sum­me gewinn­min­dernd gel­tend machen. Wann das mög­lich ist und wie das funk­tio­niert, lesen Sie in die­sem Merk­blatt.
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